Unternehmensbewertung – Grundlage für Nachfolge, Verkauf und steuerliche Planung

Warum eine Unternehmensbewertung wichtig ist

Die Unternehmensbewertung spielt eine zentrale Rolle in vielen wirtschaftlichen und steuerlichen Entscheidungen. Sie ist weit mehr als nur ein Instrument zur Kaufpreisermittlung – sie bildet die Grundlage für Nachfolgeplanung, Schenkungen, Umstrukturierungen oder steuerliche Optimierungen.
Gerade im Mittelstand hilft eine realistische Bewertung, den Unternehmenswert nachvollziehbar darzustellen und auf dieser Basis fundierte Entscheidungen zu treffen.

Anlässe für eine Unternehmensbewertung

Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen eine Unternehmensbewertung erforderlich oder empfehlenswert ist:

In all diesen Fällen schafft eine nachvollziehbare Bewertung Transparenz und Planungssicherheit – sowohl gegenüber Finanzbehörden als auch gegenüber beteiligten Partnern und Nachfolgern.

Bewertungsmethoden im Überblick

In der Praxis kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Die Wahl hängt vom Bewertungsanlass, der Branche und der Datenlage ab. Es existieren in Deutschland drei gängige Verfahren, nach denen eine Bewertung vorgenommen werden kann. Und um vorwegzugreifen: Nicht alle führen zu den gleichen Ergebnissen. Dementsprechend sind die Bewertungsmethoden entsprechend der eigenen Zielsetzung sorgfältig auszuwählen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Ertragswertverfahren, Multiplikatormethode und Bewertung nach S1-Verfahren.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist gesetzlich in den §§ 200 ff. des Bewertungsgesetzes normiert und findet standardisiert Anwendung für steuerliche Zwecke. Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Basis der Vergangenheit ermittelt. Ausgangspunkt sind die Ergebnisse der letzten drei Geschäftsjahre, bereinigt um einmalige Sondereffekte. Diese werden kapitalisiert – in der steuerlichen Bewertung mit einem Faktor von rund 13,75.
Das Verfahren unterstellt, dass die bisherige Ertragskraft auch in Zukunft maßgeblich bleibt. Sollte sich abzeichnen, dass dies nicht eintritt, führt das Verfahren zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen und darf für steuerliche Zwecke nicht mehr angewandt werden.  

Das Substanzwertverfahren ergänzt das Ertragswertverfahren und stellt auf die vorhandenen Vermögenswerte des Unternehmens ab.  Der Ertragswert darf niemals niedriger ausfallen, als das Unternehmen durch Verkauf aller bestehenden Vermögenswerte erzielen könnte.  

Ergänzung:

Multiple-Verfahren:

Grundlage des Verfahrens ist das nachhaltige, um Steuern, Zinsen und um einen fiktiven oder realen Unternehmerlohn bereinigte Unternehmensergebnis. Hierauf wird ein Multiplikator angewandt. Dieser Multiplikator wird bewertungsspezifisch festgelegt und orientiert sich an der erwarteten zukünftigen Unternehmensentwicklung. Tendenziell werden bei hochinnovativen Unternehmen oder Start-Ups hohe Multiplikatoren angewandt. Der Multiplikator muss immer auch unter Beachtung der Branche, allgemeinen Marktsituation und der historischen Unternehmensentwicklung bestimmt werden.

Die Multiplikatoren bewegen sich im Bereich von KMU in der Regel in einer Bandbreite unterhalb dessen des vereinfachten Ertragswertverfahrens von 13,75. Insoweit führt dieses Verfahren in der Regel zu niedrigeren Unternehmensbewertungen als das von den Finanzämtern bevorzugte Verfahren.

Vorteilhaft an diesem Verfahren ist jedoch, dass unternehmensindividuelle Faktoren im Multiple Niederschlag finden und es somit zu einer realitätsnäheren Bewertung kommt.

IDW S1-Verfahren

Dieses Verfahren wird in der Regel von Wirtschaftsprüfern angewandt und unterscheidet sich wesentlich von den zuvor genannten Verfahren. Anwendung findet es für detailliertere Bewertungen. Kern des Verfahrens ist zum einen eine mehrjährige Prognose als auch die Abzinsung der erwartenden Gewinne.  

Basis der Bewertung ist der Gewinn nach Steuern. Dieser wird für die ersten vier Jahre ermittelt und mit jeweils abgezinst. Dieser Zinssatz setzt sich zum Einen aus dem Basiszins gemäß der Bundesbank zusasmmen und zum Anderen aus einem Risikozuschlag, den man hinzuaddiert.

Nach Abzinsung der ersten drei Jahresgewinne wird unterstellt, dass der Gewinn des vierten Jahres ewig fortgeführt wird. Dieser “ewige” Gewinn wird ebenfalls abgezinst. Die jeweiligen abgezinsten Beträge ergeben zusammen den Unternehmenswert.

Praxis bei B2 Becker & Partner: Kombination von Methoden und Softwareeinsatz

In der täglichen Beratungspraxis empfiehlt es sich, mehrere Bewertungsmethoden miteinander zu vergleichen, um ein möglichst realistisches und ausgewogenes Bild zu erhalten.
Zur Unterstützung dieser Analysen wird bei B2 Becker & Partner unter anderem das Tool wevalue eingesetzt.

Mit Hilfe dieser Software können Unternehmensdaten aus der Buchhaltung direkt verarbeitet, Planwerte simuliert und verschiedene Zukunftsszenarien abgebildet werden. So entsteht eine transparente, nachvollziehbare Bewertung, die sowohl steuerlichen als auch betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.

Fazit

Eine fundierte Unternehmensbewertung ist die Basis für jede strategische Entscheidung – sei es Nachfolge, Verkauf oder Umstrukturierung.
Sie schafft Sicherheit für Unternehmer, Erben und Investoren gleichermaßen und bildet die Grundlage für eine steuerlich und wirtschaftlich durchdachte Planung.
Wer frühzeitig ansetzt, kann Handlungsspielräume sichern und die Unternehmensentwicklung langfristig erfolgreich gestalten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann benötige ich eine Unternehmensbewertung?
Immer dann, wenn Unternehmensanteile übertragen, verkauft oder verschenkt werden sollen – oder wenn eine Nachfolge, Umstrukturierung oder Erbregelung ansteht.

Welche Bewertungsmethode ist steuerlich relevant?
Steuerlich wird in der Regel auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen.  

Warum sollte ich mehrere Bewertungsmethoden vergleichen?
Weil jede Methode unterschiedliche Schwerpunkte setzt – die Kombination liefert ein realistischeres Gesamtbild des Unternehmenswerts und ermöglicht eine genaue Steuerung.  

Welche Vorteile bietet der Einsatz von wevalue?
Das Tool ermöglicht eine strukturierte, nachvollziehbare und datengestützte Bewertung – ideal für die Dokumentation gegenüber Finanzbehörden oder im Rahmen von Nachfolgeregelungen und greift zugleich auf bestehende Daten zurück.  

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