
Die Wahl der passenden Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Sie legt fest, wie Gewinne versteuert werden, wer haftet, wie flexibel die Geschäftsführung ist und wie Investoren beteiligt werden können.

Eine Holding-GmbH ist eine Gesellschaft, deren hauptsächlicher Zweck nicht in der operativen Tätigkeit liegt, sondern in der Beteiligung an anderen Unternehmen. Sie fungiert als sogenannte Muttergesellschaft und hält Anteile an Tochterunternehmen, die operative Geschäfte betreiben.

Bei der Immobilien-GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die gezielt für den Erwerb und die Vermietung von Immobilien gegründet wird. Der Fokus liegt hier nicht auf der kurzfristigen Veräußerung von Objekten, sondern auf dem Halten und Vermieten zur Generierung laufender Einnahmen.

Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn Wirtschaftsgüter wie Unternehmensanteile, Immobilien oder Beteiligungen mit Gewinn verkauft werden. Steuerlich gelten dabei besondere Regeln, unter denen eine Begünstigung möglich ist.

Die Güterstandsschaukel ist ein elegantes steuerliches Gestaltungsmodell, das Eheleuten die Möglichkeit bietet, Vermögen steuerfrei zwischen sich zu übertragen. Grundlage ist der Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einen anderen Güterstand, in der Regel die Gütertrennung,
