
Ein weiteres wichtiges Thema aus unserer Beratungspraxis betrifft die Forschungszulage, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes deutlich ausgeweitet wurde. Bereits in einem früheren Beitrag haben wir das Gesetz vorgestellt.

Wenn im Nachlass mehrere Immobilien vorhanden sind, eröffnet sich ein erhebliches Gestaltungspotenzial, aber auch eine Vielzahl steuerlicher Herausforderungen. Ohne gezielte Planung können hohe Erbschaftsteuern, Konflikte zwischen Erben oder unnötige Verwaltungsaufwände entstehen.

Der Nießbrauch erlaubt es dem Übertragenden, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu erhalten, obwohl das Eigentum bereits auf Kinder, Enkel oder Dritte übertragen wurde.

Für viele Eigentümer ist das Familienheim das zentrale Vermögen – und zugleich ein klassisches Thema bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Unter bestimmten Bedingungen kann der Wert der selbstgenutzten Immobilie steuerfrei übertragen werden.

Für viele Vermieter klingt der Begriff „Liebhaberei“ harmlos – doch steuerlich kann er erhebliche Konsequenzen haben. Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob eine Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird oder eher aus privaten Motiven erfolgt.

Für Vermieter ist die Nebenkostenabrechnung nicht nur ein Instrument zur Abrechnung mit Mietern, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung. Viele Kosten können die Steuerlast mindern, doch nicht alles ist absetzbar.
