
Die neue Grundsteuer sorgt weiter für juristische Auseinandersetzungen. Gerichte prüfen die Reform intensiv, weil viele Eigentümer die Bewertungsmethoden als ungerecht empfinden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich Klagen abgewiesen, Verbände kündigen Verfassungsbeschwerden an.

Die Grundsteuerreform ist umgesetzt – doch für Eigentümer endet die Arbeit nicht. Bewertungsrelevante Änderungen am Grundstück müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hat hierzu Details klargestellt.
