
Für viele Vermieter klingt der Begriff „Liebhaberei“ harmlos – doch steuerlich kann er erhebliche Konsequenzen haben. Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob eine Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird oder eher aus privaten Motiven erfolgt.

Für Vermieter ist die Nebenkostenabrechnung nicht nur ein Instrument zur Abrechnung mit Mietern, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung. Viele Kosten können die Steuerlast mindern, doch nicht alles ist absetzbar.

Für Vermieter können Leerstand, Renovierungen oder Umbauten schnell zu Unsicherheit führen. Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen, wann greift die AfA, und welche Maßnahmen gelten als sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand?

Beim Umgang mit Immobilien ist die steuerliche Behandlung von Ausgaben ein heikles Thema. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten sorgt immer wieder für Diskussionen zwischen Vermietern und Finanzamt.

Die Abschreibung, offiziell Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, ist eines der wichtigsten Instrumente für Vermieter und Immobilienbesitzer, um die Steuerlast zu senken.

Für Vermieter ist das Thema Steuern ein zentraler Faktor, der die Rendite maßgeblich beeinflusst. Wer seine Ausgaben korrekt absetzt, kann die Steuerlast erheblich mindern. Gleichzeitig entstehen bei der laufenden Besteuerung immer wieder typische Fehler, die zu unnötigen Nachzahlungen führen.
