Vermietung & laufende Besteuerung

Welche Kosten können Vermieter steuerlich absetzen (inkl. typischer Fehler)?

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Für Vermieter ist das Thema Steuern ein zentraler Faktor, der die Rendite maßgeblich beeinflusst. Wer seine Ausgaben korrekt absetzt, kann die Steuerlast erheblich mindern. Gleichzeitig entstehen bei der laufenden Besteuerung immer wieder typische Fehler, die zu unnötigen Nachzahlungen führen. Für Berater bietet dies eine hervorragende Möglichkeit, Mandanten langfristig zu binden, indem sie Sicherheit und Optimierungspotenziale aufzeigen.

1. Grundprinzip: Werbungskosten bei Vermietung

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese sogenannten Werbungskosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast. Dazu zählen sowohl laufende Kosten als auch anschaffungsnahe Maßnahmen, wobei letztere über die AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt werden müssen.

Ein typischer Fehler ist die Annahme, dass größere Renovierungen sofort absetzbar sind. Das Finanzamt stuft solche Maßnahmen häufig als anschaffungsnahe Herstellungskosten ein, die nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.

2. Typische absetzbare Kosten

Vermieter können eine Vielzahl von Kosten absetzen, darunter:

  • Finanzierungskosten: Zinsen für Immobilienkredite, Kontoführungsgebühren oder Bearbeitungsgebühren. Tilgungsanteile sind hingegen nicht absetzbar.
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten: Ausgaben für Malerarbeiten, Reparaturen an Heizung, Dach, Fenstern oder Sanitäranlagen.
  • Betriebskosten: Kosten für Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Wasser, Abwasser, Strom für Gemeinschaftsflächen oder Heizanlagen.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Vermieterrechtsschutz.
  • Steuern und Abgaben: Grundsteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer bei gewerblich genutzten Immobilien.
  • Verwaltungskosten: Ausgaben für Steuerberater, Hausverwaltung oder Inserate zur Mietersuche.

Typische Fehlerquellen:
Viele Vermieter vermischen private und berufliche Kosten. So werden etwa Renovierungen für die eigene Wohnung oder private Anschaffungen fälschlicherweise als Werbungskosten deklariert. Das Finanzamt akzeptiert nur Kosten, die eindeutig der Vermietung zugeordnet werden können.

3. Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung

Vermieter können ihre Steuerlast legal reduzieren, wenn sie die Ausgaben strategisch planen:

  • Zeitliche Verlagerung von Maßnahmen: Reparaturen und Instandhaltungen können so gelegt werden, dass sie steuerlich optimal berücksichtigt werden.
  • Sorgfältige Dokumentation: Eine klare Trennung zwischen privaten und vermietungsbezogenen Kosten verhindert Konflikte mit dem Finanzamt.
  • Abschreibungen nutzen: Größere Renovierungen und Modernisierungen können über die AfA steuerlich geltend gemacht werden und mindern die Steuerlast langfristig.
  • Frühzeitige steuerliche Beratung: Schon bei der Planung größerer Maßnahmen kann eine professionelle Beratung helfen, Absetzbarkeit zu sichern und steuerliche Risiken zu vermeiden.

4. Fazit: Mandantenbindung durch Sicherheit und Optimierung

Die laufende Besteuerung von Vermietern bietet ein erhebliches Potenzial für langfristige Mandantenbindung. Wer seine Mandanten bei der korrekten Absetzung von Werbungskosten unterstützt, typische Fehler vermeidet und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt, schafft Vertrauen und langfristige Zusammenarbeit. Für Berater ist dies eine Chance, Vermieter über Jahre hinweg steuerlich zu begleiten – von der laufenden Verwaltung bis hin zu Modernisierungen oder späteren Verkäufen der Immobilie.

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