
Für Vermieter ist die Nebenkostenabrechnung nicht nur ein Instrument zur Abrechnung mit Mietern, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung. Viele Kosten können die Steuerlast mindern, doch nicht alles ist absetzbar. Wer hier die Regeln kennt, spart Geld und vermeidet Nachzahlungen.
Alle laufenden Kosten, die im Rahmen der Vermietung anfallen, können grundsätzlich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören sowohl direkt vom Vermieter gezahlte Kosten als auch solche, die über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, soweit sie nicht erstattet werden.
Die häufigsten Positionen, die steuerlich anerkannt werden, sind:
Typischer Fehler: Vermieter setzen vollständig umgelegte Kosten an, obwohl diese vom Mieter erstattet werden. Nur der Anteil, der nicht vom Mieter getragen wird, kann als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wenn Nebenkosten im Zusammenhang mit größeren Modernisierungen oder Umbauten stehen, müssen diese korrekt getrennt werden:
Typischer Fehler: Kosten für Renovierungen oder Sanierungen werden fälschlicherweise sofort als Nebenkosten abgesetzt. Das Finanzamt prüft hier genau und kann eine Umklassifizierung verlangen.
Die Nebenkostenabrechnung ist ein effektives Instrument, um die Steuerlast zu senken – wenn sie korrekt gehandhabt wird. Wer die Unterschiede zwischen umlagefähigen Kosten, Werbungskosten und Modernisierungen kennt, vermeidet Fehler und spart Steuern. Für Berater bietet dies einen klaren Ansatzpunkt, Vermieter langfristig zu begleiten und Sicherheit bei der laufenden Besteuerung zu schaffen.
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