
Für Vermieter können Leerstand, Renovierungen oder Umbauten schnell zu Unsicherheit führen. Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen, wann greift die AfA, und welche Maßnahmen gelten als sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand?

Beim Umgang mit Immobilien ist die steuerliche Behandlung von Ausgaben ein heikles Thema. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten sorgt immer wieder für Diskussionen zwischen Vermietern und Finanzamt.

Die Abschreibung, offiziell Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, ist eines der wichtigsten Instrumente für Vermieter und Immobilienbesitzer, um die Steuerlast zu senken.

Für Vermieter ist das Thema Steuern ein zentraler Faktor, der die Rendite maßgeblich beeinflusst. Wer seine Ausgaben korrekt absetzt, kann die Steuerlast erheblich mindern. Gleichzeitig entstehen bei der laufenden Besteuerung immer wieder typische Fehler, die zu unnötigen Nachzahlungen führen.

Der Verkauf einer Immobilie im Betriebsvermögen unterscheidet sich steuerlich deutlich von einem privaten Immobilienverkauf. Während private Verkäufer häufig nur die 10-Jahres-Frist beachten müssen, sind beim Betriebsvermögen andere Regeln entscheidend.

Der Verkauf einer Immobilie mit Gewinn ist ein finanzieller Erfolg – gleichzeitig kann er eine erhebliche Steuerlast nach sich ziehen. Wer die steuerlichen Spielregeln kennt, kann die Belastung legal reduzieren und den Erlös maximieren.
