
Der Verkauf einer Immobilie im Betriebsvermögen unterscheidet sich steuerlich deutlich von einem privaten Immobilienverkauf. Während private Verkäufer häufig nur die 10-Jahres-Frist beachten müssen, sind beim Betriebsvermögen andere Regeln entscheidend – und die können schnell zu einer deutlich höheren Steuerlast führen. Wer die Fallstricke kennt, kann die Situation besser planen und hohe Überraschungen vermeiden.
Immobilien, die Teil des Betriebsvermögens eines Unternehmens sind, unterliegen beim Verkauf nicht den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Stattdessen gelten die allgemeinen Einkommen- oder Körperschaftsteuervorschriften. Das bedeutet: Der Gewinn aus dem Verkauf wird in voller Höhe mit dem persönlichen oder Unternehmenssteuersatz versteuert.
Anders als bei privaten Immobilien gibt es keine 10-Jahres-Frist, die eine Steuerfreiheit ermöglicht. Jede Wertsteigerung, die über die Buchwerte hinausgeht, kann sofort zu einer erheblichen Steuerlast führen.
Wer die Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen nicht kennt, gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Zu den häufigsten Fallen zählen:
Diese Punkte führen dazu, dass der Verkaufspreis einer Immobilie im Betriebsvermögen in der Praxis deutlich geringer „netto“ beim Eigentümer ankommt, als viele zunächst erwarten.
Trotz der hohen Steuerlast gibt es legale Möglichkeiten, diese zu reduzieren:
Der Verkauf einer Immobilie im Betriebsvermögen kann schnell teuer werden, weil keine Steuerfreibeträge oder 10-Jahres-Fristen greifen. Jede Wertsteigerung wird voll besteuert, und zusätzliche Faktoren wie Abschreibungen oder Umsatzsteuer erhöhen die Belastung weiter. Frühzeitige Planung, gezieltes Timing und eine professionelle steuerliche Beratung sind daher entscheidend, um die Steuerlast zu reduzieren und den Verkaufserlös zu optimieren.
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