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Familienheim: Wann bleibt es wirklich steuerfrei?

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Für viele Eigentümer ist das Familienheim das zentrale Vermögen – und zugleich ein klassisches Thema bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Unter bestimmten Bedingungen kann der Wert der selbstgenutzten Immobilie steuerfrei übertragen werden. Wer die Regeln kennt, kann hohe Steuerbelastungen vermeiden und die Nachfolge optimal gestalten.

1. Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht vor: Ein selbstgenutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Wichtige Bedingungen sind:

  • Die Immobilie wird von Erbe oder Beschenktem selbst genutzt.
  • Der übertragene Wohnraum entspricht den Bedürfnissen der Familie (keine überdimensionierten Anwesen).
  • Bei Ehepartnern oder Kindern bleibt die Steuerbefreiung in der Regel bestehen, sofern die Selbstnutzung mindestens 10 Jahre nach der Übertragung fortgeführt wird.

Typischer Fehler: Viele Eigentümer glauben, dass die Steuerfreiheit automatisch gilt, auch wenn die Immobilie später vermietet wird oder andere Personen einziehen. In solchen Fällen entfällt der Freibetrag.

2. Besonderheiten bei Kindern

  • Kinder können das Familienheim steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie die Immobilie selbst nutzen.
  • Ein Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist kann dazu führen, dass die Steuer nachträglich fällig wird.
  • Wird ein Teil des Hauses vermietet oder nicht genutzt, kann die Steuerbefreiung anteilig entfallen.

3. Gestaltungsmöglichkeiten

  • Nießbrauchregelung: Eltern übertragen das Eigentum, behalten aber die Nutzung oder Mieteinnahmen. So bleibt das Vermögen in der Familie, die Steuerlast wird reduziert.
  • Frühzeitige Übertragung: Durch Schenkung zu Lebzeiten und Nutzung der Freibeträge kann die Steuerlast minimiert werden.
  • Teilübertragungen: Bei größeren Immobilien kann ein Teil geschenkt und ein Teil selbst genutzt werden, um die Steuerbefreiung optimal zu nutzen.
  • Dokumentation der Selbstnutzung: Mietverträge, Melderegisterauszüge oder Wohnungsnutzung nachweisen, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

4. Typische Fallstricke

  • Umzug oder Vermietung innerhalb der 10-Jahres-Frist.
  • Nutzung durch Dritte (z. B. Pflegebedürftige), die nicht als Familienangehörige gelten.
  • Überdimensionierte Immobilie, die nicht den familiären Bedürfnissen entspricht – hier kann das Finanzamt den Freibetrag kürzen.

5. Fazit: Steuerfreiheit nutzen, Risiken vermeiden

Das Familienheim bietet attraktive Steuerbefreiungen, wenn es richtig übertragen und genutzt wird. Die Einhaltung der Selbstnutzungsfristen und die klare Dokumentation sind entscheidend, um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden. Für Berater eröffnet dies einen starken Beratungsanlass, Mandanten bei der Nachfolgeplanung zu unterstützen und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal auszuschöpfen.

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