
Was ist die Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel ist ein elegantes steuerliches Gestaltungsmodell, das Eheleuten die Möglichkeit bietet, Vermögen steuerfrei zwischen sich zu übertragen. Grundlage ist der Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einen anderen Güterstand, in der Regel die Gütertrennung, und danach gegebenenfalls wieder zurück.
So funktioniert es
Zunächst vereinbaren die Ehepartner notariell den Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. In diesem Moment entsteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich, also ein Anspruch des wirtschaftlich "schwächeren" Partners gegenüber dem anderen. Dieser Ausgleich kann steuerfrei erfolgen, denn er gilt nicht als Schenkung. Im Anschluss kann der Güterstand erneut gewechselt werden, zurück zur Zugewinngemeinschaft.
Vorteile der Gestaltung
Dieses Vorgehen ermöglicht es, größere Vermögenswerte steuerfrei zwischen Ehegatten zu verlagern. Besonders bei ungleichen Vermögensverhältnissen kann dies sinnvoll sein, etwa zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder zur Nutzung von Steuerfreibeträgen in der Zukunft.
Darüber hinaus ist die Güterstandsschaukel ein Instrument zur Optimierung des Zugewinnausgleichs bei bestehenden oder geplanten Übertragungen von Betriebsvermögen oder Immobilien. Durch den steuerfreien Charakter kann innerhalb der Ehe Vermögen zielgerichtet verschoben und gleichzeitig die spätere Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung reduziert werden.
Beispielrechnung – siehe Darstellung
Angenommen, Ehegatte A besitzt ein Vermögen von 100.000 €, während Ehegatte B über kein nennenswertes Vermögen verfügt.
Wird nun ein notarieller Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung vereinbart, entsteht für Ehegatte B ein Zugewinnausgleichsanspruch. Ehegatte A überträgt 50.000 € an Ehegatte B – und zwar steuerfrei, da es sich um einen Zugewinnausgleich handelt und nicht um eine Schenkung.
Nach der Gestaltung verfügen beide Ehegatten über jeweils 50.000 €.
Der Vorteil: Beide Partner haben nun eigene steuerliche Freibeträge für zukünftige Schenkungen oder Erbschaften. Ohne die Güterstandsschaukel wäre die gesamte Summe bei Ehegatte A konzentriert und steuerlich weniger flexibel nutzbar.
Damit lassen sich effektiv doppelte Steuerfreibeträge für die Zukunft sichern – ohne sofortige Steuerbelastung.
Voraussetzungen und Risiken
Die gesamte Gestaltung muss notariell beurkundet werden und sollte in enger Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen. Das Finanzamt kann im Einzelfall prüfen, ob die Güterstandsschaukel anerkannt wird oder eine missbräuchliche Gestaltung vermutet wird. Zudem ist sie ausschließlich Ehegatten vorbehalten. Wichtig ist auch, dass eine tatsächliche Vermögensverschiebung erfolgt – reine „Papiergestaltungen“ werden steuerlich nicht akzeptiert.
Fazit
Die Güterstandsschaukel ist ein hochwirksames Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung innerhalb der Ehe. Bei richtiger Anwendung ist sie nicht nur legal, sondern auch ausgesprochen effizient. Gerade im Mittelstand kann sie ein Baustein intelligenter Vermögensplanung sein.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Ziel der Güterstandsschaukel?
Ziel ist die steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten durch zivilrechtlich erlaubte Gestaltung – ohne Schenkungsteuer.
Ist die Gestaltung legal?
Ja, sofern sie mit echtem Zugewinnausgleich, notarieller Dokumentation und wirtschaftlicher Substanz erfolgt, ist sie rechtskonform.
Kann man die Güterstandsschaukel mehrfach anwenden?
In der Praxis ja, doch jede Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft sollte fundiert begründet sein, um steuerlichen Missbrauch zu vermeiden.
Für wen lohnt sich das Modell besonders?
Für vermögende Ehepaare mit ungleichen Besitzverhältnissen – insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Erbschaftsplanung.
Welche Risiken bestehen?
Das Finanzamt könnte eine Gestaltung ablehnen, wenn sie nur auf dem Papier steht. Außerdem entstehen Notarkosten und ggf. rechtlicher Beratungsaufwand.