Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer optimieren – Vermögen steuerlich klug übertragen

Warum die rechtzeitige Planung so wichtig ist

Die Weitergabe von Vermögen – ob privat oder unternehmerisch – ist eine der wichtigsten Entscheidungen des Lebens. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Durch rechtzeitige Gestaltung bleibt mehr Vermögen in der Familie – und die Nachfolge gelingt reibungslos.

Auch im privaten Bereich gilt: Durch geschickte Schenkungen zu Lebzeiten oder die Nutzung von Freibeträgen lassen sich Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gezielt reduzieren. Eine vorausschauende Gestaltung sichert so das Vermögen und sorgt dafür, dass mehr davon in der Familie bleibt.

Grundlagen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sowohl bei einer Schenkung zu Lebzeiten als auch beim Erbfall kann Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer anfallen. Entscheidend ist dabei der Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem. Je enger die Beziehung, desto höher sind die Freibeträge.

Beispielsweise beträgt der Freibetrag:

  • 500.000 € für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • 400.000 € für Kinder,
  • 200.000 € für Enkelkinder.

Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – ein zentraler Punkt für langfristige steuerliche Planung.

Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer und Familien

1. Schenkungen zu Lebzeiten - Freibeträge mehrfach nutzen

Schenkungen bieten den Vorteil, dass Vermögen schrittweise übertragen werden kann. Dadurch lassen sich Freibeträge mehrfach ausschöpfen. Besonders interessant ist dies bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögenswerten.

2. Frühzeitige Nachfolgeplanung – rechtzeitig Weichen stellen

Wer frühzeitig die Nachfolge regelt, vermeidet spätere Hektik und unklare Strukturen. Eine rechtzeitig abgestimmte Übergabe ermöglicht es, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Konflikte zu vermeiden.

Gerade bei Unternehmensnachfolgen ist die Abstimmung zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht entscheidend. Oft können durch eine Kombination aus Holding-Struktur und Nachfolgeplanung zusätzliche Steuervorteile erzielt werden (siehe Beitrag zur Holding-GmbH).

3. Nutzung von Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen – Unternehmen steuerneutral übertragen

Für Betriebsvermögen, Unternehmensanteile und landwirtschaftliches Vermögen gelten besondere Steuerbefreiungen von bis zu 85 % (Regelverschonung - Behaltensfrist 5 Jahren) oder 100 % (Optionsverschonung  - Behaltensfrist 7 Jahren). Voraussetzung: Fortführung des Betriebs und bestimmte Lohnsummenregelung bei mehr als 5 Beschäftigten. Diese Regelung bietet erhebliche Gestaltungsspielräume, um das Familienunternehmen steuerneutral an die nächste Generation zu übergeben.

4. Vermögensübertragung zwischen Ehegatten - steuerfreie Vermögensübertragung unter Ehegatten

Ein bewährtes Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Durch einen gezielten Wechsel des ehelichen Güterstands lassen sich größere Vermögenswerte steuerfrei zwischen Ehepartnern übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

Die Güterstandsschaukel nutzt den steuerfreien Zugewinnausgleich beim Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und zurück. Dadurch können Vermögensverschiebungen innerhalb der Ehe steuerfrei erfolgen.

Praktische Unterstützung: Anforderungsliste der Unterlagen

Für eine strukturierte und effiziente Planung ist eine gute Vorbereitung entscheidend.
Zur Unterstützung stellt B2 Becker & Partner eine Anforderungsliste der benötigten Unterlagen bereit.
Diese hilft Mandantinnen und Mandanten, alle relevanten Dokumente geordnet zusammenzutragen und bildet die Grundlage für eine individuelle steuerliche Beratung.

Fazit

Die Optimierung von Erbschaft und Schenkung ist kein einmaliger Vorgang, sondern Teil einer vorausschauenden Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wer frühzeitig handelt, kann Freibeträge mehrfach nutzen, steuerliche Vorteile sichern und sein Lebenswerk langfristig erhalten.

Ob Schenkung, Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragung innerhalb der Familie – entscheidend ist eine abgestimmte Strategie, die rechtlich und steuerlich durchdacht ist.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?
Alle zehn Jahre können die gesetzlichen Freibeträge erneut in Anspruch genommen werden. Das eröffnet langfristig große Gestaltungsspielräume.

Wann lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten?
Schenkungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Vermögen stufenweise übertragen werden soll oder eine spätere hohe Erbschaftssteuer vermieden werden soll.

Wie kann ich Betriebsvermögen steuerfrei übertragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 100 % des Betriebsvermögens steuerbefreit, wenn das Unternehmen nach der Übertragung fortgeführt wird.

Welche Rolle spielt die Güterstandsschaukel in der Nachfolgeplanung?
Sie ermöglicht eine steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern und kann als Vorbereitung für eine spätere Unternehmensnachfolge genutzt werden.

Warum ist professionelle Beratung so wichtig?
Weil jede familiäre und unternehmerische Situation anders ist. Nur eine abgestimmte steuerliche Strategie stellt sicher, dass Freibeträge und Befreiungen optimal genutzt werden.

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