
Die 10-Jahres-Frist ist ein zentrales Thema beim Immobilienverkauf und gleichzeitig eine der häufigsten Fehlerquellen. Viele Eigentümer verlassen sich auf Halbwissen oder vereinfachte Faustregeln. Das kann teuer werden, denn oft entscheiden wenige Details über Steuerfreiheit oder Steuerpflicht.
Rechtliche Grundlage ist § 23 Einkommensteuergesetz. Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitraum zwischen dem notariellen Kaufvertrag beim Erwerb und dem notariellen Kaufvertrag beim Verkauf der Immobilie.
Nicht entscheidend sind:
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Frist beginne erst mit dem Einzug oder dem Start der Vermietung. Steuerlich zählt allein der Abschluss des Kaufvertrags.
Die zehn Jahre müssen vollständig überschritten sein. Ein Verkauf exakt zehn Jahre nach dem Kaufdatum reicht nicht aus.
Beispiel:
Schon ein einzelner Tag kann darüber entscheiden, ob der Verkaufsgewinn steuerfrei bleibt oder versteuert werden muss.
Eigennutzung kann die 10-Jahres-Frist ersetzen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Steuerfreiheit liegt vor, wenn die Immobilie:
Wichtig ist, dass es sich um Kalenderjahre handelt und nicht um exakt 36 Monate. Kurzfristige Eigennutzung oder ein schneller Wechsel von Vermietung zu Eigennutzung führt häufig zu Fehlannahmen und birgt ein hohes steuerliches Risiko.
Bei vermieteten Immobilien ist die Regel eindeutig. Erfolgt der Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist, ist der Gewinn steuerpflichtig. Erst nach vollständigem Ablauf der Frist kann die Immobilie steuerfrei veräußert werden.
Häufige Fehlannahmen sind:
Keine dieser Annahmen trifft zu. Die Frist läuft durchgehend vom Kauf- bis zum Verkaufsvertrag.
Besonders beratungsintensiv sind Konstellationen außerhalb des klassischen Kaufs und Verkaufs. Dazu zählen unter anderem:
Gerade hier entstehen in der Praxis viele kostspielige Fehleinschätzungen.
Die 10-Jahres-Frist ist einfach formuliert, aber komplex in der Anwendung. Nutzung, Zeitpunkte und Sonderfälle entscheiden darüber, ob ein Verkauf steuerfrei bleibt oder nicht. Besonders bei zeitlich knappen Verkäufen oder wechselnder Nutzung ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung unerlässlich. Für Verkäufer wie für Käufer kann sie über erhebliche finanzielle Unterschiede entscheiden.
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