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Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf – wann fällt sie an, wann nicht?

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Der Verkauf einer Immobilie ist für viele Eigentümer eine weitreichende finanzielle Entscheidung. Neben Kaufpreis, Verkaufszeitpunkt und Marktumfeld spielt vor allem ein Faktor eine zentrale Rolle: die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob beim Immobilienverkauf eine sogenannte Spekulationssteuer anfällt – oder ob der Gewinn steuerfrei bleibt.

Die Antwort hängt von mehreren Kriterien ab, insbesondere von der Haltedauer der Immobilie und ihrer Nutzung. Der folgende Beitrag gibt einen strukturierten Überblick und zeigt auf, in welchen Fällen Beratungsbedarf besteht.

1. Was versteht man unter der Spekulationssteuer?

Der Begriff „Spekulationssteuer“ ist kein eigenständiger Steuerbegriff, sondern beschreibt umgangssprachlich die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG).

Wird eine Immobilie innerhalb bestimmter Fristen verkauft und dabei ein Gewinn erzielt, unterliegt dieser grundsätzlich der Einkommensteuer. Eine separate Steuer existiert nicht – der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

2. Die 10-Jahres-Spekulationsfrist als zentrale Grundlage

Grundsätzlich gilt: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.

Entscheidend ist dabei der Zeitraum zwischen:

  • dem notariell beurkundeten Kaufvertrag und
  • dem notariell beurkundeten Verkaufsvertrag.

Liegt dieser Zeitraum unter zehn Jahren, ist der erzielte Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig – sofern keine Ausnahme greift.

3. Wann fällt keine Spekulationssteuer an?

Eigennutzung der Immobilie

Eine der wichtigsten Ausnahmen betrifft selbst genutzte Immobilien. Keine Besteuerung erfolgt, wenn:

  • die Immobilie im Jahr des Verkaufs und
  • in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren

zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Dabei genügt es, wenn die Eigennutzung innerhalb dieser drei Kalenderjahre erfolgt ist. Eine durchgehende Nutzung über volle drei Jahre ist nicht erforderlich.

Diese Regelung ist insbesondere für Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen von großer Bedeutung.

Verkauf nach Ablauf der 10-Jahres-Frist

Wird eine Immobilie nach mehr als zehn Jahren verkauft, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei – unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet war.

Dies betrifft insbesondere Kapitalanleger, die Immobilien langfristig halten und nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußern.

Kein steuerpflichtiger Gewinn

Liegt kein Veräußerungsgewinn vor, fällt auch keine Steuer an. Der steuerliche Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich der abzugsfähigen Nebenkosten (z. B. Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten).

Zusätzlich gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

So berechnen Sie Ihren Verkaufsgewinn

Ihren Gewinn aus der Veräußerung können Sie mit folgender Formel grob überschlagen:

Verkaufspreis – Kaufpreis – Kaufnebenkosten – Verkaufskosten = Verkaufsgewinn

Beispiel: Luca erwarb 2020 eine Wohnung für 250.000 Euro und vermietete diese stets. An Kaufnebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer usw.) zahlte er 25.000 Euro. 2023 verkauft er die Wohnung für 300.000 Euro. Dabei hat er Verkaufskosten von 20.000 Euro (zum Beispiel für kleinere Ausbesserungen vor dem Verkauf, um einen guten Preis zu erzielen, sowie für Immobilienmakler oder -maklerin, Notarbüro etc.). Dadurch ergibt sich:

300.000 – 250.000 – 25.000 – 20.000 = 5.000 Euro

Luca erzielt also einen zu versteuernden Verkaufsgewinn von 5.000 Euro.   

4. Besonderheiten bei vermieteten Immobilien

Bei vermieteten Immobilien greift die Ausnahme der Eigennutzung nicht. Hier ist die zehnjährige Spekulationsfrist entscheidend:

  • Verkauf innerhalb von zehn Jahren: Gewinn ist steuerpflichtig.
  • Verkauf nach mehr als zehn Jahren: Gewinn ist steuerfrei.

Gerade bei vermieteten Objekten kann der richtige Verkaufszeitpunkt erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Eine vorausschauende Planung ist daher besonders wichtig.

So berechnen Sie ggf. die Höhe der Spekulationssteuer

Die Höhe der Spekulationssteuer ergibt sich aus dem Verkaufsgewinn und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Dabei ist zu beachten, dass ein hoher Gewinn dazu führen kann, dass Sie in einen höheren Steuersatz fallen. Addieren Sie den Verkaufsgewinn daher zunächst zu Ihrem zu versteuernden Einkommen.

Den Gesamtbetrag können Sie beispielsweise in den Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen eingeben. Dabei müssen Sie außerdem angeben, ob Sie verheiratet oder verpartnert sind.

Beispiel: Nachdem Luca seine Daten eingegeben hat, kommt er auf einen ungefähren Steuersatz von 30 Prozent bei der Einkommensteuer. Er muss also für den Verkauf seiner Immobilie 30 Prozent von 5.000 Euro an Spekulationssteuer bezahlen. Das sind 1.500 Euro.  

5. Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Immobilienverkauf nicht mehr als private Vermögensverwaltung, sondern als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert werden.

In diesem Fall unterliegen die Gewinne nicht nur der Einkommensteuer, sondern zusätzlich der Gewerbesteuer. Die Abgrenzung ist komplex und sollte frühzeitig geprüft werden.

6. Typische Praxisbeispiele

Ein Eigentümer verkauft eine selbst genutzte Wohnung nach acht Jahren. Da er im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt hat, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Ein Anleger verkauft eine vermietete Immobilie nach acht Jahren Haltedauer. Da weder die Zehnjahresfrist eingehalten noch Eigennutzung vorliegt, ist der Gewinn steuerpflichtig.

Ein Investor verkauft eine vermietete Immobilie nach zwölf Jahren. Die Spekulationsfrist ist abgelaufen, der Gewinn ist steuerfrei.

7. Steuerliche Gestaltung und Beratungsbedarf

Die Frage, ob Spekulationssteuer anfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von individuellen Faktoren ab, insbesondere von:

  • Kauf- und Verkaufszeitpunkt
  • Art der Nutzung
  • Höhe des Veräußerungsgewinns
  • Anzahl bisheriger Immobilienverkäufe

Bereits kleine Unterschiede im zeitlichen Ablauf oder in der Nutzung können erhebliche steuerliche Folgen haben. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann helfen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und den Verkaufsprozess optimal zu gestalten.

8. Fazit

Die sogenannte Spekulationssteuer kann beim Immobilienverkauf eine erhebliche Rolle spielen, ist jedoch an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Maßgeblich sind vor allem die Zehnjahresfrist und die Eigennutzung der Immobilie.

Für Verkäufer und Käufer gilt: Wer die steuerlichen Rahmenbedingungen kennt und frühzeitig prüft, kann fundierte Entscheidungen treffen und finanzielle Risiken minimieren. In vielen Fällen lohnt sich eine individuelle Beratung, um Planungssicherheit zu schaffen und den wirtschaftlichen Erfolg des Immobilienverkaufs zu sichern.

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