Start-ups und die Wahl der richtigen Rechtsform: So finden Gründer die passende Struktur

Warum die Rechtsformwahl so wichtig ist

Die Wahl der passenden Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Sie legt fest, wie Gewinne versteuert werden, wer haftet, wie flexibel die Geschäftsführung ist und wie Investoren beteiligt werden können. Gerade für Gründerinnen und Gründer ist es entscheidend, sich frühzeitig einen Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen zu verschaffen.

Die gängigen Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form, um ein Business zu starten. Es erfordert keine notarielle Gründung und kein Mindestkapital. Gewinne werden direkt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, was bei wachsendem Erfolg schnell teuer werden kann. Der größte Nachteil: Die Gründerin oder der Gründer haftet uneingeschränkt mit dem Privatvermögen. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer sowie ggf. der Gewerbesteuer (abhängig von der Tätigkeit).

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine der einfachsten und günstigsten Rechtsformen für den Einstieg. Sie lässt sich schnell gründen und ist für kleinere, überschaubare Projekte gut geeignet. Gleichzeitig haften alle Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch, was sie für wachstumsorientierte Start-ups nur bedingt attraktiv macht. Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, seit 01.01.2024) hat sich die Rechtslage verändert – insbesondere bei Stimmrechten, Nachfolgeregelungen und der neuen Möglichkeit, eine eingetragene GbR (eGbR) zu nutzen. Diese bietet mehr Rechtssicherheit, wird in vielen Situationen aber inzwischen auch von Banken oder Vertragspartnern erwartet. Für Gründer bedeutet das vor allem: GbR-Verträge sollten heute klar geregelt und auf die neue Rechtslage abgestimmt sein, insbesondere bei Beteiligungsverhältnissen und Nachfolgefragen.

Kapitalgesellschaften – wenn das Unternehmen wachsen soll

Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine beliebte Einsteiger-Variante der GmbH. Sie kann bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden und bietet trotzdem den großen Vorteil der Haftungsbeschränkung. Gewinne müssen zunächst teilweise im Unternehmen verbleiben (Rücklagepflicht), bis das Eigenkapital durch Thesaurierung 25.000 € erreicht hat. Für kleine Teams mit überschaubarem Risiko und wenig Startkapital ist die UG eine attraktive Option. Bei Banken und Investoren kann die UG teilweise als weniger etabliert gelten.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH gilt als der Klassiker unter den Kapitalgesellschaften. Mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (davon 12.500 Euro bei Gründung einzahlbar) bietet sie volle Haftungsbeschränkung und hohe Reputation. Eine GmbH kann auch als Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Sie ist besonders interessant für Unternehmen, die wachsen, Mitarbeiter beschäftigen oder Investoren gewinnen wollen. Durch ihre feste Struktur und klare Rollenverteilung ist sie rechtssicher und in der Geschäftswelt etabliert (siehe Beitrag zur Holding-GmbH). Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, hinzu kommt Gewerbesteuer.

Aktiengesellschaft (AG)

Für die meisten Gründer spielt die AG zunächst keine Rolle, da sie mit hohen Gründungskosten und strengeren Formalien verbunden ist. Sie wird meist dann relevant, wenn Fremdkapital über den Kapitalmarkt eingeworben oder ein späterer Börsengang angestrebt wird. Für Start-ups wird die AG zunehmend durch neue Beteiligungsmodelle (z. B. virtuelle Anteile, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme) interessant, und wenn sie Investorenstrukturen aus dem Ausland aufnehmen wollen.

Welche Rechtsform eignet sich für Start-ups?

Wachstumsorientierte Start-ups mit Innovationsfokus oder Investoreninteresse entscheiden sich in der Regel für eine Kapitalgesellschaft – meist eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
Der Grund: Sie begrenzen das persönliche Risiko und schaffen eine rechtssichere Basis für Beteiligungen. Zudem wirken Kapitalgesellschaften auf Investoren professioneller, da sie klare Eigentumsverhältnisse und flexible Beteiligungsmöglichkeiten bieten (siehe Beitrag zur steuerlichen Begünstigung von Veräußerungsgewinnen).

Einzelunternehmen und GbR sind für den Einstieg oder den Test eines Geschäftsmodells sinnvoll, stoßen aber schnell an ihre Grenzen, sobald Haftung, externe Finanzierung oder Mitarbeiter ins Spiel kommen.

Auch für Immobilienprojekte kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein – mehr dazu im Beitrag zur Immobilien-GmbH.

Rechtsformen im Vergleich

Einen detaillierten Überblick über die steuerlichen und rechtlichen Unterschiede der einzelnen Rechtsformen finden Sie im Rechtsformvergleich am Ende der Seite.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform hängt stark von den Zielen, der Größe und dem Risiko des Unternehmens ab.
Für kleine Gründungen und erste Projekte sind Einzelunternehmen oder GbR oft ein sinnvoller Start.
Wer aber ein wachstumsorientiertes Unternehmen aufbauen, Haftungsrisiken minimieren und Investoren gewinnen möchte, sollte frühzeitig über eine UG oder GmbH nachdenken.

Wie sich Vermögen steueroptimiert zwischen Ehegatten übertragen lässt, zeigen wir im Beitrag zur Güterstandsschaukel.

Bevor Sie sich entscheiden, lassen Sie sich unbedingt steuerlich und rechtlich beraten – die richtige Wahl kann langfristig über den Erfolg Ihres Start-ups entscheiden.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich eine GmbH bereits bei der Gründung?

Wenn Sie von Anfang an hohe Umsätze, Mitarbeiter oder Investoren planen, bietet die GmbH den besten Schutz und wirkt professionell.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?

Die UG kann mit 1 € Startkapital gegründet werden, muss aber Gewinne ansparen, bis sie das Kapital einer GmbH erreicht. Die GmbH ist langfristig flexibler und wirkt seriöser auf Geschäftspartner und Banken.

Kann ich von einer UG in eine GmbH wechseln?

Ja. Sobald die angesparte Rücklage 25.000 € erreicht, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Welche Rechtsform ist steuerlich am günstigsten?

Das hängt von der Gewinnhöhe ab. Bei kleinen Gewinnen ist die Einkommensteuer (z. B. beim Einzelunternehmen) oft günstiger. Bei höheren Gewinnen kann die Körperschaftsteuer der GmbH vorteilhaft sein.

Welche Rolle spielt die Haftung bei der Rechtsformwahl?

Sie ist zentral: Während Einzelunternehmer und GbR-Gesellschafter privat haften, ist das Risiko bei UG und GmbH auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

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