
Der Verkauf einer geerbten Immobilie kann für Erben attraktiv sein, birgt aber auch steuerliche Stolperfallen. Anders als beim selbst gekauften Eigentum gelten hier besondere Regeln, die häufig missverstanden werden. Wer frühzeitig die steuerlichen Rahmenbedingungen kennt, kann erhebliche Steuerlasten vermeiden und Gestaltungsspielräume sinnvoll nutzen.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie gelten grundsätzlich die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG – mit einem entscheidenden Unterschied: die Haltedauer wird auf den Erblasser übertragen. Das bedeutet: Die 10-Jahres-Frist beginnt nicht mit dem Erwerb durch den Erben, sondern mit dem ursprünglichen Kaufvertrag des Verstorbenen.
Häufige Fehlannahmen:
Erben unterschätzen oft die steuerlichen Konsequenzen, besonders wenn die Immobilie kurzfristig nach dem Erbfall verkauft wird. Typische Fallen sind:
Diese Punkte werden oft übersehen, weil viele Erben die Historie der Immobilie nicht genau kennen.
Trotz dieser Fallstricke gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren:
Eine individuelle steuerliche Beratung ist hier besonders wertvoll, da bereits kleine Unterschiede in der Nutzung oder im Zeitpunkt des Verkaufs zu erheblichen Steuerunterschieden führen können.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist steuerlich komplexer als ein „normaler“ Immobilienverkauf. Die Haltedauer des Erblassers, Eigennutzung, Vermietung und Zeitpunkt des Verkaufs entscheiden über Steuerfreiheit oder Steuerpflicht. Wer die Regeln kennt und frühzeitig die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten prüft, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch finanzielle Vorteile realisieren.
Geerbtes Haus verkaufen – 4 wichtige Tipps für Erben

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Nutzen Sie die untenstehenden Kontaktdaten oder schreiben Sie uns direkt über das Kontaktformular.