
Wer eine GmbH & Co. KG führt, erhält in der Regel zwei IHK-Beitragsbescheide: einen für die operativ tätige Kommanditgesellschaft und einen für die Komplementär-GmbH. Was viele Unternehmer nicht wissen: Die Wirtschaftssatzung der IHK sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Grundbeitrags für die Komplementär-GmbH vor. Ohne entsprechende Antragstellung bleibt dieses Entlastungspotenzial jedoch ungenutzt.
Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig und damit zugehörig zur zuständigen Industrie- und Handelskammer. Gleiches gilt für die gewerblich tätige Kommanditgesellschaft. Die Folge ist eine eigenständige Mitgliedschaft beider Gesellschaften in der IHK. Beide werden jeweils mit einem eigenen Grundbeitrag veranlagt, auch dann, wenn sich die Tätigkeit der Komplementär-GmbH auf ihre Haftungsfunktion beschränkt.
Die Wirtschaftssatzung der IHK sieht unter Umständen jedoch eine gezielte Entlastung vor. Beschränkt sich die gewerbliche Tätigkeit der Kapitalgesellschaft ausschließlich auf die Komplementärfunktion in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft und gehören beide Gesellschaften derselben IHK an, wird der Grundbeitrag der Komplementär-GmbH auf Antrag um 50 Prozent reduziert. Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Wirtschaftssatzung, beschlossen durch die Vollversammlung der IHK.
Die Ermäßigung wird nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern setzt einen formlosen Antrag voraus. Die IHK für Rheinhessen stellt hierfür ein Online-Formular bereit, abrufbar unter Antrag auf Komplementär-Ermäßigung des Grundbeitrages. Als Nachweis der ausschließlichen Haftungsfunktion genügt regelmäßig ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Kopie des letzten Steuerbescheids als Nachweis der Steuernummer der Komplementär-GmbH.
Die Prüfung der Komplementär-Ermäßigung ist fester Bestandteil unseres Onboardings für jede neue GmbH & Co. KG. Wir analysieren die gesellschaftsrechtliche Struktur, beurteilen die Voraussetzungen und übernehmen die Antragstellung. Für Mandanten bedeutet dies eine dauerhafte, verwaltungsarme Entlastung, die ohne entsprechende Initiative im Tagesgeschäft leicht aus dem Blick gerät.

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