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In unserem letzten Beitrag zur Forschungszulage haben wir bereits die Grundzüge sowie die Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz und den Investitionsbooster vorgestellt.

Wer eine GmbH & Co. KG führt, erhält in der Regel zwei IHK-Beitragsbescheide: einen für die operativ tätige Kommanditgesellschaft und einen für die Komplementär-GmbH. Was viele Unternehmer nicht wissen: Die Wirtschaftssatzung der IHK sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung vor.

Ein zentrales Thema aus unserer Beratungspraxis betrifft die Forschungszulage, die durch das Wachstumschancengesetzes deutlich ausgeweitet wurde. Das Gesetz haben wir bereits in einem früheren Beitrag vorgestellt.

Die Anforderungen von Banken an Unternehmen steigen – insbesondere beim Thema Transparenz und Geschwindigkeit bei der Kreditvergabe. Ein zentrales Instrument, das sich in den letzten Jahren etabliert hat und zunehmend verpflichtend wird, ist der Digitale Finanzbericht (DiFin).

Seit Einführung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) sind nahezu alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden.
