Was verdienen GmbH-Geschäftsführer heute? Einblick in die BBE-Vergütungsstudie

Die Vergütung von GmbH-Geschäftsführern ist weit mehr als eine interne Gehaltsfrage. Sie ist ein steuerlich besonders sensibler Bereich, der bei Betriebsprüfungen, Gesellschafterentscheidungen und Vertragsgestaltungen eine zentrale Rolle spielt. Ob die Vergütung „angemessen“ ist, wirkt sich unmittelbar auf die steuerliche Anerkennung aus.

Die Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen“ von BBE media liefert hierzu eine branchenübergreifende, praxisrelevante Orientierung - anerkannt von Finanzverwaltung und Rechtsprechung.

Warum die BBE-Studie relevant ist

Die Studie basiert auf tausenden Datensätzen quer durch alle Branchen. Damit liefert sie ein realitätsnahes Bild aktueller Vergütungsstrukturen – vom Grundgehalt über Boni bis hin zu Sachleistungen. Für die Praxis heißt das:

Liegt die Vergütung eines Geschäftsführers im Bereich der BBE-Werte, lässt sie sich gegenüber dem Finanzamt in der Regel schlüssig begründen.

Das reduziert spürbar das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) – einem der häufigsten Streitpunkte zwischen GmbHs und Finanzverwaltung.

Zentrale Ergebnisse der Studie

Laut BBE liegt der Median der Jahresgesamtbezüge eines GmbH-Geschäftsführers bei rund 180.795 Euro. Ein Viertel verdient mehr als 212.835 Euro, während die unteren 25 % unter 160.367 Euro liegen.

Die Unterschiede zwischen den Branchen sind erheblich: Industrieunternehmen zahlen tendenziell höhere Vergütungen, während Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe meist moderater vergüten.

Bemerkenswert ist außerdem, dass variable Bestandteile wie Boni weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtvergütung haben. Auch Sachleistungen, insbesondere Firmenwagen und Altersvorsorge, sind in vielen Branchen ein fest etablierter Standard.

Was bedeutet das für Ihre GmbH?

Die BBE-Werte helfen dabei, Vergütungen objektiv einzuordnen und steuerlich abzusichern.

Marktgerechte Vergütung festlegen
Ob die eigene Vergütung angemessen ist, lässt sich anhand der Branchenmediane schnell einordnen. Signifikate Abweichungen sollten nachvollziehbar begründet werden.

Verträge anpassen oder neu gestalten
Ändern sich Aufgabenbereiche oder Verantwortlichkeiten, können die BBE-Daten eine fundierte Grundlage einer sachlichen Anpassung sein.

Sicherheit bei Betriebsprüfungen schaffen
Wer seine Vergütung auf Basis dieser Benchmark transparent strukturiert und dokumentiert hat, ist im Vorteil – insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern.

Gesamtpaket statt Grundgehalt prüfen
Die Studie betrachtet stets die Gesamtausstattung, was auch steuerlich maßgeblich ist. Dazu gehören u. a. Bonusmodelle und Sachbezüge.

Besondere Bedeutung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Gerade in inhabergeführten GmbHs prüft die Finanzverwaltung besonders streng, ob die Vergütung fremdüblich ist. Überhöhte oder falsch strukturierte Vergütungen können schnell als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden.

Wer seine Struktur im Rahmen einer Holding nutzt oder langfristig an eine Anteilsveräußerung denkt, sollte besonders sorgfältig dokumentieren, wie die Vergütung festgelegt wurde.

Fazit

Die BBE-Vergütungsstudie ist ein wichtiges Instrument, um Geschäftsführergehälter fair, marktgerecht und steuerlich sicher zu gestalten. Unternehmen, Geschäftsführer und Berater erhalten damit eine verlässliche Grundlage, um Vergütungen transparent zu planen und Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.

Wer seine Vergütungsstruktur regelmäßig anhand aktueller Vergleichswerte überprüft, profitiert doppelt: durch geringeres steuerliches Risiko sowie durch eine klare, nachvollziehbare Entscheidungsbasis.

FAQ zur BBE-Vergütungsstudie

Wie oft erscheint die Studie?

Einmal jährlich – und bildet jeweils die aktuellen Marktwerte ab.

Was umfasst die „Gesamtausstattung“ eines Geschäftsführers?

Grundgehalt, Boni, Tantiemen, Altersvorsorge, Firmenwagen und alle weiteren Sachleistungen.

Kann man die BBE-Werte bei Betriebsprüfungen verwenden?

Ja. Sie gelten als anerkannter Fremdvergleich.

Was tun, wenn die eigene Vergütung stark von der Studie abweicht?

Abweichungen sollten gut begründet und vertraglich dokumentiert sein. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Aktualisierung des Geschäftsführervertrags.

Sind BBE-Werte auch für Start-ups relevant?

Ja. Besonders, wenn externe Investoren einsteigen oder ein professionelles Vergütungsmodell aufgebaut werden soll.
Mehr dazu in unserem Artikel: „Start-up Rechtsformwahl: Was Gründer wissen müssen“

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