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Grundsteuer: Meldepflichten nicht vergessen! Anzeigepflicht von Änderungen und Fristverlängerung

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Die Grundsteuerreform ist umgesetzt – doch für Eigentümer endet die Arbeit nicht. Bewertungsrelevante Änderungen am Grundstück müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hat hierzu Details klargestellt, und 11 Bundesländer haben die Fristen per Erlass verlängert.

Hier der Überblick:

Wann melden? Welche Fälle sind betroffen? Wie erfolgt die Meldung?

Wann und warum muss gemeldet werden?

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Änderungen anzuzeigen, die den Grundsteuerwert beeinflussen. Ziel ist eine korrekte Bewertung und eine faire Besteuerung.

Typische meldepflichtige Fälle:

  • Erstmalige Bebauung eines bislang unbebauten Grundstücks
  • Anbau, Umbau, Kernsanierung oder Abriss
  • Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche
  • Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnraum
  • Nutzungsänderung (z. B. Ackerland → Bauland)

Keine Meldepflicht besteht bei Eigentumswechsel (Kauf/Verkauf) – die Grundbuchämter informieren das Finanzamt automatisch.

Fristen: Grundsatz und Verlängerungen

Grundsatz:

Die Anzeige muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.
Beispiel: Änderung im Jahr 2026 → Meldung bis 31.03.2027.

Verlängerte Fristen:

Die Verlängerungen (Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 04.12.2025) gelten in folgenden 11 Bundesländern:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wichtig: Ab 2026 gelten wieder die regulären Fristen. Zudem können Finanzämter im Einzelfall eine frühere Abgabe anfordern.

Was passiert bei Versäumnis?

  • Verspätungszuschläge: Je länger die Verzögerung, desto höher der Zuschlag
  • Schätzung durch das Finanzamt: Häufig mit einem höheren Steuerwert – zu Ihrem Nachteil

Praktische Umsetzung: ELSTER-Anleitung

Die Anzeige erfolgt elektronisch über ELSTER:

  1. Das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ steht dort zur Verfügung.  
  1. Bei früherer Feststellungserklärung: „Datenübernahme" → Anpassen → Zeitpunkt angeben → Abschicken
  1. Hilfestellung:LfSt-Klickanleitung

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen: Gab es seit 2024 Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen?
  1. Dokumentieren: Wann genau? Welche Flächenänderungen? Welche Nutzung?
  1. Planen: Verlängerungen nutzen – aber nicht auf den letzten Drücker handeln

Unser Hinweis an Sie

Die Abgrenzung, welche Änderung tatsächlich meldepflichtig ist und wie sie korrekt zu bewerten ist, ist in der Praxis oft komplex. Fehler können zu unnötig hohen Steuerwerten oder Zuschlägen führen.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihren individuellen Fall, übernehmen die fristgerechte Meldung und sorgen dafür, dass Ihre Grundsteuer korrekt und rechtssicher festgestellt wird.

So bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Anforderungsliste der Unterlagen zum Download

Ihre Ansprechpartner.

Kai Jung
Steuerberater
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