
Die Grundsteuerreform ist umgesetzt – doch für Eigentümer endet die Arbeit nicht. Bewertungsrelevante Änderungen am Grundstück müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hat hierzu Details klargestellt, und 11 Bundesländer haben die Fristen per Erlass verlängert.
Hier der Überblick:
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Änderungen anzuzeigen, die den Grundsteuerwert beeinflussen. Ziel ist eine korrekte Bewertung und eine faire Besteuerung.
Keine Meldepflicht besteht bei Eigentumswechsel (Kauf/Verkauf) – die Grundbuchämter informieren das Finanzamt automatisch.
Die Anzeige muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.
Beispiel: Änderung im Jahr 2026 → Meldung bis 31.03.2027.

Die Verlängerungen (Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 04.12.2025) gelten in folgenden 11 Bundesländern:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Wichtig: Ab 2026 gelten wieder die regulären Fristen. Zudem können Finanzämter im Einzelfall eine frühere Abgabe anfordern.
Die Anzeige erfolgt elektronisch über ELSTER:
Die Abgrenzung, welche Änderung tatsächlich meldepflichtig ist und wie sie korrekt zu bewerten ist, ist in der Praxis oft komplex. Fehler können zu unnötig hohen Steuerwerten oder Zuschlägen führen.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihren individuellen Fall, übernehmen die fristgerechte Meldung und sorgen dafür, dass Ihre Grundsteuer korrekt und rechtssicher festgestellt wird.
So bleiben Sie auf der sicheren Seite.



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