Die neue Grundsteuer sorgt weiter für juristische Auseinandersetzungen. Gerichte prüfen die Reform intensiv, weil viele Eigentümer die Bewertungsmethoden als ungerecht empfinden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich Klagen abgewiesen, Verbände kündigen Verfassungsbeschwerden an.
BFH-Urteile: Bundesmodell verfassungsgemäß
Der BFH hat in mehreren Fällen das Bundesmodell bestätigt:
- Dezember 2025: Drei Klagen (NRW, Berlin-Brandenburg, Sachsen) wurden abgewiesen. Die Bewertung mit Bodenrichtwerten und pauschalen Nettokaltmieten verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG). Das heißt: Die pauschalen Annahmen zur Mieteinnahme, ohne individuelle Prüfung realer Mieten, gelten als zulässig.
- Januar 2026: Es folgt die vollständigen Urteilsbegründungen. Bereits vorher hatten Finanzgerichte in Berlin, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz ähnliche Klagen abgewiesen. Der BFH stimmt diesen Linien zu. Für die Finanzämter ist das ein klares Signal: Die Bescheide bleiben vorerst bestehen.
Anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Nächste Schritte
- Verfassungsbeschwerden beim BVerfG (Haus & Grund, BdSt, Privatkläger)
- Streitpunkt: Zulässigkeit der Pauschalierungen
- Entscheidung: Das BVerfG hat das letzte Wort. Die Entscheidung könnte Monate/Jahre dauern.
- Weitere BFH-Revisionen (Hessen, Hamburg) laufen
Auswirkungen für Eigentümer
- Bescheide werden nicht automatisch geändert.
- Wer von einer möglichen späteren Entscheidung profitieren möchte, sollte seinen Bescheid „offen“ halten (z. B. durch Einspruch).
- Einsprüche sollten nicht vorschnell zurückgenommen werden.
Fazit und Empfehlung
Die Grundsteuer-Reform hält vorerst stand, aber Karlsruhe könnte die neue Grundsteuer kippen. Bleiben Sie dran: Dokumentieren Sie Einsprüche und prüfen Sie Fortschreibungsgründe.
Gerne analysieren wir Ihren Grundsteuerbescheid und besprechen mit Ihnen die passende Strategie. Sprechen Sie uns an.