MoPeG – Was Unternehmer, Vermieter und Familiengesellschaften jetzt wissen müssen

Mit dem Inkrafttreten des MoPeG zum 1. Januar 2024 wurde das Personengesellschaftsrecht grundlegend modernisiert. Besonders betroffen ist die GbR, die nun erstmals umfassend gesetzlich geregelt wird und deutlich mehr Struktur sowie Transparenz erfordert. Für viele Unternehmer, Vermieter und Familiengesellschaften bedeutet das neue Chancen – aber auch die Notwendigkeit, bestehende Verträge und Strukturen kritisch zu überprüfen.

1. Die GbR im neuen Rechtsrahmen

Kernstück der Reform ist die Einführung der eingetragenen GbR (eGbR). Sie erhält eigene Rechtsfähigkeit, kann im Gesellschaftsregister geführt werden und wird damit für Banken, Behörden und das Grundbuchwesen eindeutig identifizierbar. Während eine nicht eingetragene GbR weiterhin möglich bleibt, stoßen Unternehmer künftig jedoch schnell an praktische Grenzen, etwa bei Immobiliengeschäften oder Beteiligungen.

Für Start-ups und junge Unternehmen bedeutet das: Die GbR wird zwar weiterhin ein einfacher Einstieg sein, verliert aber an Alltagstauglichkeit, sobald Vermögenswerte entstehen oder externe Partner eingebunden werden. Hier lohnt oft der frühzeitige Blick auf die GmbH – dazu haben wir bereits im Beitrag zum Rechtsformvergleich bei Start-ups einen detaillierten Überblick gegeben.

2. Auswirkungen für Immobilien- und Familiengesellschaften

Gerade bei Immobilien-GbRs wirkt sich das MoPeG unmittelbar aus, denn viele Transaktionen – vom Grundbucheintrag bis zur Finanzierung – setzen künftig die Registereintragung voraus. Auch Familiengesellschaften sollten bestehende Verträge prüfen: Das neue Recht verlangt klarere Regelungen zu Stimmrechten, Nachfolge, Abfindungen und Vertretung. Fehlen diese, entstehen schnell Unsicherheiten gegenüber Banken oder Behörden.

Unternehmer, die Immobilien in einer vermögensverwaltenden Struktur halten, sollten zudem prüfen, ob alternative Modelle wie die Immobilien-GmbH oder eine Holding besser geeignet sind. Hier entstehen oft steuerliche Vorteile, etwa durch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung oder die Möglichkeit der Thesaurierung.

3. Steuerliche Veränderungen: Wo jetzt Handlungsbedarf besteht

Steuerlich bringt das MoPeG keine Revolution, aber es schafft neue Fallstricke, wenn Gesellschaftsverträge nicht angepasst sind. Besonders relevant ist die neue Stimmrechtsregelung: Sie richtet sich künftig nach Beteiligungsverhältnissen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Damit verlieren viele ältere GbR-Verträge, die Stimmrechte „nach Köpfen“ vorsahen, ihre Wirkung. Das kann weitreichende Folgen haben – etwa das Risiko einer Betriebsaufspaltung, wenn Stimmkraft und Einfluss plötzlich auseinanderfallen.

Auch bei der Unternehmensnachfolge sorgt die Reform für neue Sensibilität. Ohne schriftliche Nachfolgeklauseln drohen Anwachsungseffekte und die Aufdeckung stiller Reserven – mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. Diese Themen haben wir bereits im Beitrag zur Güterstandsschaukel und zur Begünstigung von Veräußerungsgewinnen vertieft.

Ein weiterer Punkt betrifft die Grunderwerbsteuer. Die eGbR gilt steuerlich als rechtsfähig und kann damit zum Gesamthandsvermögen werden. Die derzeitige Übergangsregelung gilt nur bis Ende 2026 – ab 2027 ist die weitere Rechtslage derzeit offen. Für immobilienhaltende Gesellschaften ist eine vorausschauende Planung daher dringend geboten.

4. Was Unternehmer jetzt tun sollten

Unternehmen sollten bestehende GbR-Strukturen zeitnah überprüfen. Im Mittelpunkt stehen der Gesellschaftsvertrag, die Stimmrechtsregelung, Vertretungsbefugnisse und Nachfolgeklauseln. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Eintragung ins Gesellschaftsregister erforderlich oder zumindest sinnvoll ist – insbesondere bei Immobilien, Beteiligungen und finanzierungsrelevanten Vorgängen.

Wer größere Vermögenswerte verwaltet oder langfristige Investitionen plant, sollte eine mögliche Umstrukturierung in Betracht ziehen, etwa in Richtung GmbH oder Holding-GmbH. Diese Modelle bieten nicht nur Klarheit im Außenverhältnis, sondern häufig auch steuerliche Vorteile.

5. Fazit

Das MoPeG schafft moderne, klarere Strukturen – aber es verpflichtet Unternehmer auch dazu, bestehende Verträge und Prozesse neu zu ordnen. Wer frühzeitig handelt, kann Risiken minimieren und gleichzeitig von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren. Wer hingegen abwartet, läuft Gefahr, steuerliche Nachteile, praktische Hürden oder vermeidbare Konflikte in Kauf zu nehmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss jede GbR jetzt ins Register?

Nein, aber für viele Geschäfte (Grundbuch, Beteiligungen, große Verträge) ist die Eintragung praktisch nahezu notwendig.

Bleibt die Haftung bei der GbR wie bisher?

Ja, Gesellschafter haften weiterhin persönlich und gesamtschuldnerisch.

Hat das MoPeG steuerliche Vorteile?

Vorteile nur indirekt – durch klarere Strukturen.
Risiken entstehen vor allem bei nicht angepassten oder veralteten Verträgen.

Was passiert ohne Anpassung?

Im schlimmsten Fall drohen steuerliche Nachteile, Nachfolgeprobleme und Einschränkungen im Geschäftsverkehr.

Ist die GmbH oft die bessere Wahl?

Für Start-ups und wachsende Unternehmen: häufig ja.
Hierzu erfahren Sie mehr im Beitrag Rechtsformvergleich für Start-ups

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